Steuerentlastungsgesetz zur Abfederung der steigenden Energiepreise

Um die steigenden Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung am 12.05.2022 steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht. Rückwirkend zum 01. Januar 2022 steigen die Entfernungspauschale ab dem 21.km von 35 auf 38cent (befristet bis 2026), der Grundfreibetrag erhöht sich um 363 Euro auf 10.347 Euro und der Arbeitnehmerpauschbetrag wurde um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Zudem erhalten alle Erwerbstätigen, Selbstständigen und Gewerbetreiben eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro und alle Eltern mit Kindergeldanspruch profitieren von einem einmaligen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. (Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung)