Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2024 auf 12,41 € pro Stunde.
Minijob
Da der Mindestlohn und Minijob seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, muss die maximale Arbeitszeit des Minijobbers mit Steigung des Mindestlohns zum 01.01.2024 nicht angehoben werden. Die monatliche Höchstgrenze von 520,00 € steigt auf 538,00 €.
Achtung: Die Bestandsschutzregelung für Arbeitnehmer mit einem Verdienst zwischen 450,01 € und 520,00 € endet am 31.12.2023. Ab Januar 2024 müssten diese Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.
Midijob
Der Midijob ist im Bereich von 538,01 € bis 2.000,00 €.