Grundsteuererklärung erledigt – oder etwa doch nicht?!

Die Grundsteuerreform machte die Abgabe einer Grundsteuererklärung und die Neuberechnung der Grundsteuer notwendig. Die meisten Eigentümer sind ihrer Pflicht nun nachgekommen. Trotzdem kann es sein, dass eine weitere Steuererklärung zu erstellen ist. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie jetzt als Eigentümer beachten sollten:

 

Muss ich als Eigentümer nochmal eine Grundsteuererklärung abgeben?

Eine weitere Erklärung ist erforderlich bei Änderungen wie Neubau, Anbau, Abriss, Nutzungsänderung, Teilung eines Grundstücks, Änderungen im Denkmalschutz, Neuvermessung des Grundstücks oder Eigentümerwechsel eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden.

Zudem ist in manchen Bundesländern eine turnusmäßige Abgabe notwendig (z.B. Baden-Württemberg alle 7 Jahre), in Bayern ist das nicht der Fall.

 

Wann muss ich handeln?

Die Frist für die Abgabe einer neuen Erklärung endet am 31. März des Folgejahres, in dem die Änderungen stattfanden. Die Abgabe muss elektronisch erfolgen.

 

Besonderheiten bei Eigentümerwechsel:

Keine neue Erklärung notwendig bei Eigentümerwechsel durch Kauf, Verkauf, Schenkung oder Erbe. Das Finanzamt wird durch die Veräußerungsanzeige des Notars informiert.

 

Was passiert bei Zurechnungsfortschreibung?

Erforderlich bei Verkauf, Erbschaft, Schenkung oder Veränderung von Eigentumsverhältnissen. Hier kann eine Mitteilung an das Finanzamt erfolgen, dies ist aber keine Pflicht.

 

Unsere Unterstützung für Sie:

Fühlen Sie sich durch diese Änderungen überfordert? Unsere Experten stehen bereit, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen. Melden Sie sich einfach, wenn Sie Unterstützung benötigen.