Neue Ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer ab 12/2022

Die ertragsteuerliche Berücksichtigung der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der
häuslichen Wohnung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c, § 9 Absatz 5 Satz 1 und
§ 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 4 EStG wurde durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294, BStBl I 2023 S. 7) neu geregelt. Die Neuregelung
setzt auf dem bisherigen Begriffsverständnis auf. Die Begriffe des häuslichen Arbeitszimmers
und des Mittelpunktes der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung im Sinne des
§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG in der Fassung des JStG 2022 (a. a. O.) entsprechen
den bisher geltenden Begriffen gemäß der zuvor geltenden Rechtslage. Die Begriffe werden
insoweit unverändert auch in diesem Schreiben verwendet. Nach Erörterung mit den obersten
Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:

 

 

Link:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-08-17-ertragsteuerliche-beurteilung-der-betrieblichen-und-beruflichen-betaetigung-in-der-haeuslichen-wohnung.html

 

(Quelle: Website Bundesfinanzministerium)