Kleinunternehmerregelung – Neuerungen ab 2025

zu beachten:

  • Kleinunternehmerstatus bleibt weiterhin erhalten, solange der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
  • Sobald im laufenden Jahr die 100.000 Euro Grenze erreicht wird, muss man mit dem Umsatz (der die Grenzüberschreitung auslöst) sofort in die Regelbesteuerung wechseln.