geplante Neuerungen beim Elterngeld ab 2024

Das Bundesministerium für Familie hat in einem Fragen-Antworten-Katalog die Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab dem 01.04.2024 erläutert. Das wichtigste stellt die geänderte Einkommensgrenze dar, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben:

  • Für Geburten ab 01.04.2024 wurde das zu versteuernde Einkommen für Paare und Alleinerziehende einheitlich auf 200.000 Euro verringert.
  • Für Geburten ab 01.04.2025 wurde die Grenze nochmal nach unten gesetzt, nämlich auf 175.000 Euro

 

(Quelle: DATEV-Mandanten-Info August 2024)