Um den digitalen Wandel in Deutschland voranzutreiben, wurde im Rahmen des so. Wachstumsgesetzes mit Wirkung ab dem 01.01.2025 die verpflichtende E-Rechnung im inländischen B2B-Bereich eingeführt.
Bei der Umstellung auf die E-Rechnung geht es nicht lediglich darum, papierhafte Rechnungen künftig elektronisch auszutauschen. Vielmehr soll der Gesamtprozess von der Rechnungsstellung bis zur Zahlung und Archivierung der Rechnung sowie den Abgleich zwischen den zur Umsatzsteuerzahlung und Vorsteuerabzug zuständigen Finanzbehörden neu gestaltet werden.
Mit den Anwendungen auf der DATEV E-Rechnungsplattform heben Sie Ihre digitalen Rechnungsprozesse auf die nächste Stufe und gestalten den Rechnungsaustausch künftig noch komfortabler. Besonders interessant: Unterstützungspaket E-Rechnung.
(https://www.datev.de/web/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/)
(Quelle: DATEV-Mandanten-Info August 2024)