Spenden anlässlich der Hochwasserkatastrophe – erleichterter Nachweis

Haben Sie zugunsten der Opfer der  Hochwasserkatastrophe in Deutschland gespendet? Dann können Sie diese als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gelten Erleichterungen für den Nachweis von Spenden.

Für alle Spenden, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, reichen folgende Unterlagen als Spendenbeleg aus: Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck beim Online-Banking) eines Kreditinstitutes. Das gilt auch für Spender, die nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Land wohnen.