Mehr als „450 Euro“ und länger als „kurzfristig“ – Unterscheidung zwischen Minijob und Midijob

Ein Arbeitnehmer ist nicht geringfügig beschäftigt und hat somit keinen Minijob, wenn er:

  • regelmäßig mehr als 450 Euro (520 Euro ab Oktober) pro Monat verdient und
  • länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage arbeitet.

Die Beschäftigung ist somit sozialversicherungspflichtig: Das bedeutet, es sind Beiträge an die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie an die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Dazu muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden – nicht bei der Minijob-Zentrale.

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 (520,01) bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.

 

Im Minijob ausnahmsweise mehr als 520 Euro verdienen? Das ist möglich! Mit der Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze ändern sich ab Oktober 2022 auch die Regeln für das sogenannte Überschreiten. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst ihrer Minijobber aufgrund ungeplanter Mehrarbeit in einzelnen Monaten über 520 Euro liegt, erfahren Sie unter: https://blog.minijob-zentrale.de/mehrarbeit-520/

 

Günstige Sozialversicherung für Midijobber

Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Dagegen leistet der Arbeitgeber eines Midijobbers den vollen Beitragsanteil zur Sozialversicherung.

 

Wichtig zu wissen!

Sobald der Minijobber mit der Arbeit anfängt, muss der Arbeitgeber beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Minijob handelt und um welche Art, kurzfristig oder 450-Euro. Auch wenn sich der Minijob ändert, ist eine neue Einschätzung fällig. Das nennt sich versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.

 

(Quelle: Minijob-Zentrale)