Grundsteuererklärungen – Abgabefrist verlängert

Grundsteuererklärungen – Abgabefrist verlängert

In seiner Pressemitteilung vom heutigen Tage gibt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die Verlängerung der Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, bekannt. Es zeigt sich, der Einsatz der Steuerberaterkammern und der Bundessteuerberaterkammer für die Entlastung des Berufsstands hat sich gelohnt. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter untenstehendem Link. 

 

 

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